Trauerfeier mit Sarg
Die Trauerfeier mit dem Sarg muss innerhalb der Gesetzlich vorgeschriebenen 10 Tage in einer von Ihnen ausgewählten Trauerkapelle stattfinden. Im Anschluss wird der Sarg in das zuständige Krematorium überführt. Nach erfolgter Einäscherung findet die Urnenbeisetzung statt. (Bitte zum vergrößern auf ein Bild klicken)