DIE WAHL DER BESTATTUNGSART
SIE SUCHEN DIE RICHTIGE BESTATTUNGSART?
Die Wahl der Bestattungsart
Sie suchen die richtige Bestattungsart?
Je nach persönlichen Vorstellungen werden mittlerweile auf fast jeden Wunsch zugeschnittene Bestattungsarten angeboten. Es bieten sich dem Suchenden eine Fülle von Möglichkeiten, seine letzte Ruhe zu finden.
Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Welche Form man für seine Beisetzung wählt, kann man selbst festlegen. Hierfür wird empfohlen, die diesbezüglich letztwillige Verfügung zusammen mit einem Bestattungsunternehmen zu erstellen. Dabei sind die Möglichkeiten weit gefasst. Andernfalls verfügen die Angehörigen darüber, sowie es ihrem Pietätgefühl am ehesten entspricht.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
Einige Aspekte gilt es hier zu berücksichtigen, um die geeignete Bestattungsart für sich oder einen Angehörigen herauszufinden:
- Soll der Verstorbene eingeäschert werden?
- Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
- Für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben?
- Ist eine Grabpflege möglich oder erwünscht?
- Liegt eine besondere Verbundenheit z. B. zur See oder zur Natur vor?
- Welche Rolle spielen die Kosten?
Sie sollten in jedem Fall Bestattungswünsche mit Ihren Angehörigen besprechen. Oft sind Angehörige enttäuscht, wenn ohne deren Wissen eine Bestattungsart gewählt wird, die keinen Ort der Trauer in Form einer Grabstätte hinterlässt.